Druckschrift 
10 (1828)
Entstehung
Seite
295
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Vo» weltlicher Obrigkeit.

kein Menschenwort, sondern nur durch Gottes Wort kommen,wie St. Paulus sagt Rom. 16, 17: Der Glaube kömmt durchsHören, das Hören aber kömmt durchs Wort Gottes. Welchenun nicht glauben, die sind nicht Christen, die gehören auch nichtunter Christi Reich, sondern unter das weltliche Reich, daß mansie mit dem Schwerdt und ausserlichen Regiment zwinge und re-giere. Die Christen thun von ihnen selbst ungezwungen allesGutes, und haben gnug für sich allein an Gottes Wort. Dochdavon hab ich sonst oft und viel geschrieben.

Der dritte Theil.

Nun wills auch Zeit seyn, daß, nachdem wir wissen, wiefernweltliche Gewalt sich streckt, wie sich ein Fürst solle drein schicken,um derer willen, die gerne auch Cbristliche Fürsten und Herrenseyn wollten, und auch in jenes Leben zu kommen gedencken,welcher gar fast wenig sind. Denn Christus beschreibt selbst dieArt der weltlichen Fürsten, Luc. 22, 25. da er spricht: Die welt-lichen Fürsten herrschen, und welche die Obersten sind, fahren mitGewalt. Denn sie meynen nicht anders, wenn sie Herren gebo-ren oder erwählet sind, so haben sie Recht dazu, daß sie ihnen die-nen lassen, und mit Gewalt regieren.

Welcher nun ein Christlicher Fürst seyn will, der muß, wahr-lich, die Meynung ablegen, daß er herrschen und mit Gewalt fah-ren wolle. Denn verflucht und verdammt ist alles Leben, dasihm selbst zu Nutz und zu gut gelebt und gesucht wird. Ver-flucht alle Wercke, die nicht in der Liebe gehen. Denn aber ge-hen sie in der Liebe, wenn sie nicht auf eigene Lust, Nutz, Ehre,Gemach, und Heil, sondern auf anderer Nutz, Ehre und Heil ge-richt sind von gantzem Hertzen. Darum will ich hie nichts sa-gen von weltlichen Handeln, und Gesetzen der Obrigkeit: denndas ist ein weitlauflig Ding, und sind Rechtsbücher allzuviel da.Wiewohl, wo nicht ein Fürst selbst klüger ist, denn seine Juristen,und nicht weiter verstehet, denn in Rechtsbüchern liegt, der wirdgewißlich regieren nach dem Spruch Sprüchw. 2«, 16: EinFürst, dem es an Klugheit fehlet, der wird viel im recht unterdrü-cken. Denn wie gut und billig die Rechte sind, so haben sie dochallesamt einen Auszug, daß sie wider die Noth nicht treiben kön-nen. Darum muß ein Fürst das Recht ja so fast in seinerHand haben, als das Schwerdt, und mit eigener Vernunft mes-sen, wenn und wo das Recht der Strenge nach zu brauchen oder