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Wandlungen "durchlaufen müsse. Die im Staate auf-tretenden Reformatoren sind, wie für die Vergan-genheit, auch für die Gegenwart und Zukunft, zubetrachten, nemlich: Als Produkte des Staatölebens,die als solche wieder auf das Staatsleben rückwir-kcn; und somit wird, durch unsere hier aufgestelltephysiologische Ansicht des Staatölebens,keineswegs, über die Zeit- und Orts-gcmaßeReform und Verbesserung, das Anathemaausgesprochen.
Die Pflicht jedes einzelnen Bürgers, der vonder Nation anerkannten Staatsgewalt zu gehorchen,folgt nicht aus einem ursprünglichen Vertrage (oon-trai boeial), von dem die Geschichte keines Volkesetwas weiß; sondern es folgt jene Pflicht daraus,daß Niemand befugt ist, in die Verhältniße einerbereits bestehenden Gesellschaft störend einzugreifen;er muß sich entweder in ihre Verfassung fügen, oderaus der Gesellschaft treten. Ist ihm solcher Aus-tritt, persönlicher Verhaltnisse willen, nicht wohlmöglich, so folgt daraus kein Recht auf Ungehorsamoder Aufwiegelei; sondern es folgt nur, daß seinepersönlichen Verhältnisse ihn in die Lage sehen, etwasdulden zu müssen, das ihm unangenehm ist.