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Maaße erreicht, als durch die angedrehte Strafe,an der (sich auf das ausgesprochene Verhaltungs-gesetz beziehenden) Konkurrenz von bestimmendenHandlungsmotivcn, dasjenige für ein dem ausgefpro.chenen Gesetze gemäß einzurichtendes Handeln ersetztwird, welches an innern Motiven dem Handelndenfür eben erwähnte Handlungsweise abgeht (Sieheden Aufsaß über: Zurechnung).
Viele geben dem Ausdrucke Strafe auchnoch folgende vierte Bedeutung: Sie betrachten nem-lich das Handeln der Menschen als von einem All-regierenden Wesen unausgesetzt beobachtet und gc-richtet; übertragen aber auf dieß allregierende unend-liche Wesen die beschränkten Verhältnisse des in derPerson des Menschen hervortretenden Gesetzgebers,und fingiern so: Ein über das Universum hin ver-breitetes Analogon von Staatsverhältuiß, von mitpeinlicher Gewalt ausgerüstetem Richteramte, u. s.w., wornach Jeder für seine moralisch bösen Hand-lungen, außer der Gewijseuösolter, auch noch miteigenthümlichen über ihn hereinbrechenden widrigenSchicksalen bestraft würde, z. B. mit Verarmung,Krankheit, Verachtung, u. s. w. Wie hypothetisch,wie beschränkt, wie unwürdig der Ansicht des Na-turganzen, wie dessen eigentlicher Bedeutung, wiesehr dessen Verhältnisse zum Plusabsolutum (Sieheden Aussaß: Zur Metaphysik), gänzlich zuwider,jene Anficht sey, wird jeder sogleich einsehen. Auch
Kk