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lich Bcgehrungswerthen aufdringt. In alle dembesteht keine Spur von Freiheit. Der Menschist einzig darin frei, daß er den Wahlaktnach Belieben vornehmen und erneuern kann, worausein anderer Wille als bisher in ihm (dem Menschen)entstehen kann, aber nicht, entstehen muß, unddaß er mittelbar auf das Resultat des Wahl-akts einwirke. Wir können also vernünftiger Weisedem Handelnden nichts weiter vorwerfen, alshöchstens soviel, daß er etwa den Wahlakt nichtoft genug, oder nicht zu gehöriger Zeit, oder nichtmit genug gespannter Aufmerksamkeit, oder nichtmit genugsam inbrünstigem Gebethe, u. f. w. "),vorgenommen habe. — Wie seicht ist aber solcheine Rüge. Wissen wir denn, wann und wieer den Wahlakt vorgenommen habe? Mußte dennaus solchem Wahlakte, wenn er nicht versäumtworden wäre, auch wirklich ein anderes Wollen,und daher ein anderes Handeln, entstehen? Jedervon uns kann vernünftigerweise nur sich selbstsolch einen Vorwurf machen, da jeder zu beurtheilennur im Stande ist, in wie ferne er sich eine Ver-säumnis solchen Wahlaktes habe zu Schulden kom-men lassen. — Richte nur dich selbst, dei-ne n Nächsten liebe; dieß ergiebt sich uns hier alsNorm.
*) Siehe den Aufsatz: Meinc philosophischc Grund.-ansi ch t.