") Der Schluß dieses Absatzes fehlt in den französischenAusgaben.
Der Herausgeber.
Lehre vom Sündenbocke in das Staatsrecht einge-führt. Aus demselben Grund sind die Minister einesabsoluten Fürsten ganz unverantwortlich, außer gegenDiesen selbst; wie Dieser nur Gott, so sind Jenenur ihrem unumschränkten Herrn Rechenschaft schul-dig"). Sie sind nur seine untergebenen Gehilfen,seine getreuen Diener, und müssen ihm unbedingtgehorchen. Ihre Kontrasignatur dient nur, die Echt-heit der Ausfertigung und der fürstlichen Unter-schrift zu beglaubigen. Man hat freilich nach demTode der Fürsten viele solcher Minister angeklagtund verurtheilt; aber immer mit Unrecht. Engucr-rand de Miragnh vcrthcidigte sich in einem solchenFalle mit den rührenden Worten: „Wir als Mi-nister sind nur wie Hände und Füße, wir müssendem Haupte, dem Könige, gehorchen; dieses ist jetzttodt, und seine Gedanken liegen mit ihm im Grabe;wir können und wir dürfen nicht sprechen."
Nach diesen wenigen Andeutungen über denUnterschied der beiden Gewalten, der absoluten undder konstitutionellen, wird es Jedem einleuchtendsein, dass der Streit über die Präsidcntur, wie erin den hiesigen Verhältnissen zum Vorscheine kam.