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8 (1862) Französische Zustände : Th. 1
Entstehung
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minder die Frage betreffen sollte, ob der Königdas Konseil präsidieren darf? als vielmehr, inwiefern er es präsidieren darf? Es kommt nichtdarauf an, dass ihm die Charte die Präsidenturnicht verbietet, oder ein Paragraph derselben ihmsolche sogar zu erlauben scheint; sondern es kommtdarauf an, ob er nur llonoris annsn, zu seinereigenen Belehrung, ganz passiv, ohne aktive Teil-nahme präsidiert, oder ob er als Präsident seinenSelbstwillen geltend macht in der Leitung und Aus-führung der Staatsgcschäftc. Im ersten Falle mages ihm immerhin erlaubt sein, sich täglich einigeStunden laug in der Gesellschaft von Herrn Gar-the"), Louis, Sebastian! :c. zu ennuyieren, imandern Falle muss ihm jedoch dieses Bergungenstreng verboten bleiben. In diesem letztem Fallewürde er, durch seinen Selbstwillcn regierend, sichdem absoluten Königthumc nähern, wenigstens würdeer selbst als ein verantwortlicher Minister betrachtetwerden können. Ganz richtig behaupteten einigeJournale, dass es Unrecht wäre, wenn ein Mann,der ans dem Todbcttc läge, wie Pcricr, oder dernicht einmal seine Gcsichtsmnskeln regieren könne,

") Dieser Name fehlt in den französischen Ausgaben.

Der Heransgeber.