gcnschaft «IS Beamter beleidigt, und habe seinen Kamen(durch Weglassung des Wörtchens von) beschimpft; ')i) das Prädikat von, welches Herr Sandt sich zur Ungebührbeigelegt hat; ich sage: zur Ungebühr, weil, auf seincReklamation, eine allerhöchste Cabinetsordre, vom 28. Mai1824, die frühere Verfügung des Staatskanzlers Fürsten
Herr Aldenhoven ward, auf den Grund dieser Denunciation,vor das Zuchtpolizeigericht gestellt, aber in beiden Instanzenfreigesprochen. Es scheint, daß die Verbreiter des erwähn»ten Gerüchtes die Art. rgr und 212 der Criminalordnung,oder gar den Art. 878 des Strafgesetzbuchs im Auge gehabthaben. In der Denunciation heißt es, unter andern : »Dern zweite Punkt betrifft die mir, hinsichtlich meines Namens,» zugefügte Beschimpfung.« Ferner kömmt darin fol-gende Stelle vor: «Und er (Herr Aldenhoven) es hierdurch" auf ein Extrem bringen wiro , wo der Geist der Parthci>' sich aller Einwohner der Stadt und der Provinz bemäch-" tigen , und zuletzt ein Verhältniß daraus entstehen wird ,"das einem ungeheuern Baume gleicht, der seine Aeste weit"herum ausdehnt, und welchen auszugraben man eine ganzep Gegend durchwühlen müßte, u Wer hätte geglaubt, daßman den verewigten Friedrich Schiller jemals eines Pla-giats würde überführen können? Und doch habe ich diesengroßen Geist auf einer solchen Sünde ertappt. Man seheSchiller« Werke, Ausgabe von Cotta, auter Band, Seite421, Zeile 20; „Es gleicht einem ungeheuren Baum , der"seine Aeste weit herum mit andern verschlungen hat, und"welchen auszugraben man eine ganze Gegend durchwühlen»muß.« Dieses Bild hat Schiller unverkennbar dem HerrnSandt escamotirt. Am Schlüsse der Denunciation sagtHerr Sandt: "Jedenfalls wiederhole ich meinen crgeben-" sten Antrag: das geeignete gesetzliche Verfahren auf An»>, wendung der Strafen einleiten zu wollen , welche Herr„Aldenhoven für die, mir durch die Druckschrift »Seine"Ansichten?c. betitelt, zugefügten, groben Beleidigun-" gen verwirkt hat; und bitte ich dabei, mich von desfallS"getroffenen Verfügung geneigtest in Kenntniß setzen zu wol-"len, indem ich mich darnach richten werde, ob und in wel»" cher Art ich eine C i v il k l a z e auf Entschädigung"anzustellen haben dürfte.»
Mich däucht, Herr Aldenhoven könne, wegen der grund-losen Denunciation des Herrn Sandt, dermalen eine gericht-liche Klage gegen denselben erheben , ohne Zweifel mit des,serm Erfolge als die Entschädigungsklage wider Hrn. Wei-her , womit Herr Sandt in beiden Instanzen abgewiesenworden ist.
*) Curiose Leute, die Advokaten----wollen uns glauben ma-che» , Schiller, der im I. r8oz gestorben ist, hättedem Herrn Sandt einen Gedanken entwendet, den die-ser erst im I. röa-f, und zwar verkrüppelt, zu Tagegefördert hat! Note des Setzers.