vier, weichet sich im Hause des Karcher befand, sollte man we-nigstens den Gläubigern überlassen, damit sie, wie einst KönigSaul seine übele Laune, durch Musik den Dämon des Mißmuths,darüber, daß sie, obgleich auch mit Karcher verwandt ,leer ausgehen, während dem die Sippschaft desselben sich in da«Vermögen theilt, verscheuchen, oder jährlich an den drei Ta-gen , an welchen durch die drei Bankerotte des Karcher ihr sauererworbenes Geld zu Grabe gegangen ist, auf dem Llavicr, mitschwarzem Flor behängen , da§ klarem, au« Mozart'STrauermesse spielen könnten.
Berfüg«ndcr Tkeil des Urtheils d-S Zuchtpolizei^erichtözu Codlenz, vom ag. März ,3eü.
»Das königl. Landgericht, dritte Kammer, erklart den Frie»»brich Karcher von Creuznach des einfachen Bankerott« über-» wiesen , vcrurtheilt ihn daher in eine Gefängnißstrafe von 6»Monaten, so wie in die Kosten, unter körperlicher Haft, und»wendet gegen ihn an die Art. 63s, 687, 533 und bgz des»Handelsgesetzbuchs, ferner die Art. 40a und 62 des Straf-»gesetzbuchs, sodann den Art. iy4 der Criminal-Prozeß-Ord-» nung z
»verordnet zugleich, daß dieses Urtheil, gemäß dem angeführ-»ten Art. 5ya, auszugsweise öffentlich angeschlagen und in das»Amtsblatt eingerückt werden soll.«
Dieses Urtheil ist, da Karcher die Berufung nicht,eingelegthat, in Rechtskraft übergegangen.
-Z Am Rhein sagt man: Paul ist mit Peter verwandt —damit will man andeuten, daß Paul an Peter zu fordernhat.