Druckschrift 
Das dritte Falliment des Friedrich Karcher zu Creuznach
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

»unter Vorspiegelung, daß er ihm damit Geld zur B -ruhigunZ»seiner Gläubiger, wie die Anlage Nro. 2 zeigt, verschaffen»wolle, beredet hat , ohne ihm einen Rückschein zu geben « »)

AIS Karcher, nach auSgebrochenem dritten Fallimente, sichins Ausland geflüchtet hatte, machte er bei dem königl. Han-delsgerichte zu Coblcnz zweimal den Antrag, ihm ein freies Ge.leit schan/chea-ekatt) zu bewilligen z allein das Handelsgericht, ge«wohnt, durch die Zudringlichkeit der Sollizitanren sich nicht irreleiten zu lassen, verwarf den Antrag, und aus die, hierwezenvon dem Herrn Untersuchungsrichter zu Eimmern im MonatNovember »L24 an dasselbe gerichtete Anfrage, antwortete derwürdige Präsident, Herr Reif, am 24. des nämlichen Monats,unter andern:

»Zweimal stimmte das Kollegium für die Verwerfung des»Gesuchs, weil die angeblichen RechtfertigungSzründe des Fal«»Uten gegen die, in den an die Staatsbehörde von den Agen«» ten und Syndiken abgestatteten Berichien enthaltenen Thatsa-»chen demselben gar nicht genügend erschienen, um einen»cn-k,e bei der commerciellcn Welt nach unserem bestehenden» Eommercialrecht rechtfertigen zu können.»

Am 20. Februar »624 hatte Karcher das Falliment erklärt.Sein erstes Verhör vor demkonigl. Iustruktionsrichier zu Sim-mern hatte Statt am 27. Juli, Karcher ward aber erst verhaf-tet am b. Dez. des nämlichen Jahres. Durch die Berichte

Der Notarialakt ist vom 22. S.pt. »82Z. Karcher brachteden Hipp dahin, 28,840 Gulden a!S empfangen zu beschei-nigen, die dieser niemals erhalten hat , wie 0 rstcrcr selbstanerkennen mußte.

") Der Beosllmächtigte der Herren Wächter und Compagnie,an denen Karcher sich so schwer versündigt hat, und zweianderer Gläubiger, bath im Sept. v. I. den Herrn Pro,kuraeor Bejsel, die Verrichtung«» tzes abwesende» HerrnOberprokurators versehend, um i-.ins.cht der Akten, indemdie Gläubiger überlegen wollte» , ob sie nicht a s Eivilpar»thie unerveniren sollte . Ei ward ihm erwiedert, daß ersich vordersamst legitimere» müsse. Obgleich der Bevollmäch»tigte schon als solcher von dem Hanbelsgerichi anei kannr war,auch seine Eigenschaft a!S Advokat - Anwalt ihn hinlänglichzu dem Gesuche legitimirre, so nahm er doch seine Vollmach-ten zur Hand und verfügte sich auf das Parket, erfuhraber, daß die Akten bereits nach Simmern abgegangen seyen.Der Eingabe des Bevollmächtigte» geschieht Erwähnung ineinem Schreiben des Herrn Besscl an das Untersuchungsamtzu Simmern vom 7. Sept. v. I. z dieses Schreiben, nichtdie Eingabe, liegt der Prozedur bei.

I