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2 (1843) Christliche Einleitung
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mer aufdecken und dieselben entfernen; sie selbst abers die Pfaffen) soll man in Frieden aussterben lassen unddas ihnen gewähren, was man rechtmäßig ihnen schul-dig ist. Denn sie haben auch darum die Versicherungvon unserer, d. i. von der weltlichen Obrigkeit erhalten,die man nicht gegen die brechen kann, welche dazugewidmet worden sind; aber von nun an soll man Nie-manden dazu widmen ff. Wenn aber Etliche so hals-starrig sind, daß sie dem Worte Gottes nicht weichenwollen, und doch nichts gründlich dagegen einwendenkönnen, mit diesen soll Niemand von sich ans etwasvornehmen, sondern man soll sie der Obrigkeit überlassen;die wird sich wohl am besten richten nach Matth. XVIII.und Dent. XIII. Kurz die Wüthrichc, die nichts kön-nen, als rauben und stehlen, sind so schädliche Leute,da sie ihre Frevclthaten mit dem Namen Christi beschö-nigen wollen, daß es besser wäre, wir hätten an ihrerStatt so viele Türken. Deßgleichen sind eben so schäd-lich die üppigen Pfaffen, die alle Dinge durch ihr Po-chen und durch ihre Gewalt durchsetzen wollen. Darummuß eine Obrigkeit in diesen Dingen sich ernstlich vor-sehen, daß sie den Mnthwillen dieser beiden Parteiennicht zum Nachtheil der Ehre Gottes gereichen lasse.Denn kurz, es soll jeder Christ einem Jeden geben,was er schuldig ist, Römer XIII. 7. Darunter sindaber solche Schulden zu verstehen, die eine Obrigkeit

*) Hier zeigt sich auch die Mäßigung Zwingli's in einem schö-nen Lichte. So geschah auch in Zürich die Aufhebung der Klöstermit großer Mäßigung und mit Beobachtung der rechtlichen Pflichten.