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2,1 (1844)
Entstehung
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ein unaussprechlich schweres und bedenkliches Loos, .der Re-gent eines ganzen und dabei großen Landes zu sein. Das,was in dem Verhältnisse, worin der Mensch zum Menschenstehet, ein Leichtes, Heiteres und Allgcmcinmenschlichcs, Wan-delbares ist, wird hier in den Massen aller dazu gehörigenIndividuen bei Jedem, und bei Jedem immer anders, einPersönliches. Ein Jeder, vom Ersten bis zum Letzten, fühltin allen dazwischen liegenden Stufen sich als Unterthan,durch angeborene Bande an den angestammten Landesherrngeknüpft. Jeder hat ein Recht an ihn; Jeder will es gel-tend machen und beachtet wissen, in den Pflichten, die erzu üben, und in den Opfern, die er zu bringen hat. Darumglaubt auch Jeder ein Urtheil über ihn zu haben und einJeder fället es subjectiv nach der jedesmaligen Beschaffenheitseiner persönlichen, mehr oder weniger glücklichen Lage.

Einer solchen Welt, mit diesen unendlichen Ansprüchen,Hoffnungen und Erwartungen gegenüber, das Rechte zutreffen; dem Allgemeinen ein Genüge zu thun, ohne das Be-sondere zu verletzen; eine Popularität zu entwickeln, die nicht(was immer in der letzten Nachwirkung mißlingt) herabsteigt,sondern weckend zu sich erhebt, so daß gleichzeitig, wie ineinem Acte, mit einem Schlage tiefe Ehrfurcht und frohe,vcrtrauungsvollc Liebe für den Regenten, als edlen Men-schen, erwachen und an ihn und seine geheiligte Person im-mer inniger und fester knüpfen, das ist eine schwere inallen Proben selten bestehende, über alles Studium hinausliegende Kunst. Das aber eben ist das Schlimmste, wennsie Kunst ist; denn jeder, auch der geschicktesten und eingeüb-tcsten, sieht der Menschenkenner doch bald das Künstlicheund Erkünstelte an und das Volk gerade in Masse hat darin