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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
362
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Z62 Gedanken von dem Ursprünge nnd Nutzen

Es sind die Untertanen für genugsam immakricnlirtzu ach reu, weiche Schatz und Steuer geben, aufSchatzregistern stehen, nnd bittig Landes fürstlichenSchirm nnd Schutz genießen."

Allein der Schluß war unrichtig, weil Schatz und Steuerin die Landescassen fließen, und ein zeiliger Landesherrnicht schuldig ist, die auf die Versaumniß des Schntz-rechts gefetzte Strafe um deswillen nachzugeben, weil dieNnterthanen gemeine Steuer entrichten. Hatte manso geschlossen:

Diejenige, so einen Pfennig ins Amtsregister, odereinen Pfennig vom Sarge au die Cammer, oder einSchutzgeld dahin entrichten, sind für genugsam imma-triculirt zu achten:

so wäre nichts dagegen zu erinnern gewesen, nnd jeneMeynung würde unfehlbar den Beyfall, woran es bisdiese Stunde ermangelt, erhalten haben. Auch in denaltern Zeiten, wo der Reichsvogt die gemeinen Stenren,als Herbst- und Maybeden, Herbst- und Maygeld, Herbst-lind Mayschoß, welche jetzt als Cammer- oder auch wohlals Gntsherrliche Gefalle, nachdem ihr Ursprung verdun-kelt ist, angesehen werden, erhoben haben, würde derSchluß richtig gewesen feyn. Es hat sich also dieses alteRecht durch jenen unrichtigen Schluß nicht verdrangenlassen, und kann auch nicht wohl anders dadurch aufge-hoben werden, als daß ein zeitiger Landesherr auf denNachlaß aller Biestcrfreyen Verzicht thnt, mithin dieNotwendigkeit sich in eine Hobe zu begeben aufhebt.Dieser Verzicht kann aber nicht obne viele Schwierigkeitgeschehen, weil die Necessairfreyhcit, die Hausgenossen-fchaft, das Heergewedde, der vierte Fuß, und verschie-dene andere Freyheitsurkunden damit eine ganz widrige

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