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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
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354 Gedanken von dem Ursprünge und Nutzen

ein anders Stück ihrer Erbschaft haben hinterlassen müssen ;wiewohl sie nicht umgehen kennten, ihnen ihre persöuiicheZluhanglichkeit, da der Boden noch nichts sagtet, auf dieeine oder andre Art zu beurkunden. Denn da man nochkeine schriftliche Rollen oder Steuren hatte; so würde esoft, besonders nach einem langen Frieden, dem Vorsieherschwer gefallen seyn zu erweisen, daß dieser oder jener zuseiner Aufmahnung gehörte, falls dergleichen Beweißchü-wer nicht eingeführet waren. Allein erweißlich und begreif,lich ist es, daß die Vorsteher so viel immer möglich erach-teten, das Landeigenthum in die Hände einiger liebenGetreuen zu spielen, oder die Eigner sich allmahligzur befondern Treue zu verbinden: und alles was lieb,getreu, hold und gewartig war, mußte sich zu einer sol-chen Urkunde verstehen. Man kann also dreist annehmen,daß die Urkunde der Anhänglichkeit wo nicht in die erstendoch in die ältesten Zeiten reiche.

Wir wollen jetzt derjenigen, die in des Kaifers und derReichsfürsien unmittelbaren und besondern Schutze undDienste standen, nicht erwähnen. Der Kaiser zog diesenSterbfall von allen Reichsfürsten; auch von den Bischö-fen'); die Bischöfe zogen ihn wieder von ihren Capitula-ren und Dienstleuten ; und war Unser Bischof Adolph dererste der davon abgieng. Er sagt in der desfalls erlasse-nen Verordnung vom Jahr 1217:

lulle elk guoll ad antic^uis slUecelldruw vallroi-umtemparldus coulueuillo kuil iu ecclesia l)kuadruAeusi, sjuoclllerelleulidus eccloliarum oauarlicis ad Upiloopo lmdeuek-«laus cam iu eccletia caldellrad «.juam lii aliis couveutuali-

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5) Icat sckreyt der Boden aus vollem Halse- Uniaizuis c-lt in territorio. cltn S> UoN. canoil^ Cerm. beyni Harzheim ?, t. P.4SZ. zcz.