Z48 Gedanken von dem Ursprünge und Nutzen
sch^n abgewehret werden kann "), welchen die Erben aufden Sarg legen, und die Landesherrschast zur frepen Urkünde annimmt. DieOßuabrückischeu Rechte sind uns beu-den unbekannt gewesen; wir haben nicht gewußt, da) wiruns eben einschreiben lassen müßten; ich habe gedacht, dieLuft, die ich als Unterthan genossen, ersetzte die leere Cere-lla,'nie der Einschreibung; und mein Mann ist ohne Zwei-fel in dem Glauben gestorben, daß ich seine Verlassenschaftmit dem traurigen Pfennig noch früh genug lösen könnre.
Alles dieses versetzten die Beamte, kann die Landes-herrschast, nicht aber uns bewegen, von unserer Forde-rung abzugehen. Jene kann Gnade thnn; wir aber sindaufs Recht gewiesen. Wir müssen alles, was Ihr seli-ger Mann verlassen hat, zu uns nehmen. Will sie aberGnade suchen: so wollen wir ihr eine» Monat Zeit dazugeben, und uns immittelst begnügen, den Nachlaß desBiesterstepen aufzuschreiben, und ihr solchen gegen ge-nügsame Bürgschaft zur getreuen Verwahrung überlas-sen. Der armen Wiltwe blieb also nichts übrig, als sichan den damaligen Bischoff zu wenden, und dasjenige unrer neuen Thränen zu wiederholen, was sie den Beamtenvorgebracht hatte. Dieser war weit entfernt, sich miteiner so traurigen Erbschaft zu bereichern. Inzwischenreizte ihn doch seine Wißbegierde, sich über den Ursprungund den Nutzen der Hoden, Hyeu oder Echten,und von der Ursache der Biestersrepheit naher unterrich-ten zu lassen.
Gnädigster Herr, berichteten diese, man hat ehedemvon Territorien und Territorial - Umerlhanen nichts ge-wußt
n) Ebrn drrzlrichm Gcwranlicitrn gab r'li auch an vcrschicdcnrn Ork» inFrankreich, als z. E, : Nr l> aucun lie ces .r»bains maurut et n'eureommanäü:> tenäre g äeniers au Naron, tous les uieudles keroieutau Na ran V. LtabNiment» L. I -Uliovici u. l. c. 8?. ap> liu rNLZbiltv. ä-ubenas.