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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
332
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ZZ2 Betrachtungen über die Abäusscrungö-

daß dieser Schilling eine Pacht fty? Die Alten sind keinesolche Narren gewesen, daß sie einen Hof so wohlfeil ver-pachte? haben sollten. Wahre Pachte sind dem Ertragdes Hofes, nach Abzug der öffentlichen Vertheidiguiig des-selben, ziemlich angemessen, und sie unterscheiden sichdurch ihre Größe leicht von vogtevlichen Gefällen.

Eine andere Ursach der Abänffernng in der Eigen-thumsorduung, nämlich diese:

Wann eine eigenbehörige Person sich dem schändlichenHurenleben ergiebt, ingleichcn Ehebruch oder Diebstahlbegehet, oder sonst einer groben Misfethat überführetwird, wodurch dem Erbe eine schwere Last zuwächst;so ist solches alleinig pro cüula cZilcullioois zu achten,hat sehr vieles von ihrem innerlichen Gehalte veriohren,weil man hier blos auf das Verhältnis' zwischen den Leib-eignen und Gutsherrn als Erbverpächtern gesehen hat;der allenfalls zufrieden ist. einen schlechten Kerl, wenner sonst richtig bezahlt, auf dem Hofe zu lassen, so langeder Staat ihn nicht verbannet. In der That aber gehörtdiese Ursache zu den allgemeinen, und die Beamte solltenjeden Frepen. und der Gutsherr, kraft der vogteylichenGerechtsame, jeden Leibeigenen, der sich so schändlich be-trägt, des Hofes entsetzen können. Ein Soldat mag nochso schön gewachsen und noch so tapfer seyn: so wird er vornRegiment gejagt, so bald er etwas begeht, was mit derDienstehre nicht bestehen kann. Eine gleiche Denkungs-art herrschte unter den ursprünglichen Reihepflichtigen bey.den Deutschen, und dem Staat ist daran gelegen, umdie gemeine Reihe bey Ehren, folgends mit dieser EhreAckerbau und Amtssäßigkeit in Ansehen zu erhalten, dieseDenkungsart nicht zu schwächen. Daß der Mann oderdie Frau, welche in solchem Falle durch den schuldigenTheil mit ins Unglück gezogen wird, eine Auffarth (lauclo-inium) bezahlet habe, ist zwar ein hinlänglicher Grundfür den Gutsherrn als Erbverpächtern, um sie nicht zu