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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
308
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Der Baucrhof

«che Sch^idu ^" ! e ßoifthen dein Direktorium und" derSompagnie- i l.ououist hat sich je der Regel nach zukjun'l meiernsiichket, als diege-«ejne Rc ch des Staats»-rsor^err. hierauf beruh i die große Ve':L-..'.tb!'.nz stirFreyhci; «ud Eigenthum, und was da-nu -bgeht, gehörtz«rA-r°ttay?ne, die soweit ste kann, aufVerträZeuunsBe-«stliigungea beruhe» mag.

Ich will mich bey de» Folgen nicht aufhalten, welcheans diesen Heyden allgemeinen Grundsätzen flie- cn, aberdoch leicht herausgezogen werden können. Der er >e bieteteinem jeden am ganzen Faden, oes Lehn? oder Benesicie.l,-rechts dar, und nirgends ist das Recht der Sachen so or-dentlich und zusammenhangend vorgetragen, als in diesem.Der andre hingegen führet zu den großen . dschon,worauf bey der Colliston der gemeinen Lasten und t 'chzzefälle zurückgesehen werden muß Alles was das Dieem?.tium der Compagnie nach dem Gesetz? der mindesten Auf?Lpfenmg fordert, hat vor allem übrigen de» Vorganghier muß der Altar nachstehen, und die Stei. e von der Kir-che müssen das Loch ausfüllen, wenn das Meer einbrichtMd Land und Leute nicht anders zu retten sind.

Indessen will ich doch noch hier des Hauptcoiitra tts,worunter die Landactie jetzt in den mchrsteu Ländern steht,mit wenigen gedenken. Unsre größten Rechtslehrer ncisien solchen einen Erbpacht, und es ist nicht zu leugnen,daß jener sehr viel ähnliches mit diesem habe. Wenn esaber doch auf die Frage ankömmt:

Kann denn nun der Verpächter seinen Erbpächter soverbinden, wie es ihr bepdersemger guter Wille zu?lassen will?

eineFrage, die ohnstreitig die wichtigste ume? allen ist; scverläßt einen die ganze Lehre von der Erbpacht, nach wel-cher jene Frage sicher bejahet werben müßte, und man muß

sich