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3 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 3
Entstehung
Seite
304
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Der Baucrhof

zu Lande beißt es ein Vollende; Halb- und Visrrelerbesind tloupmis, oder Theiie des Looses/ Erbes, oder

I^laulkis.

Vereinigte. Landbesitzer machen eine Compagnie ans,und sie mögen nun durch einen besonders errichteten So-cialcontract oder stillschweigend, es sey wie es wolle, ver-einiget seyn: so ist ein jeder nach dem Verhältnis; seines^nluti Zn gemeinem Bortheil und Schaden berechtiget undverpflichtet. Er ist ein ganzer, halber odervicrtel Acnonist,nachdem er viel oder wenig Land besitzt, ttnsre nordischenVorsahren ließen es bey dieser Eintheilnng so lange bewen-den, als die gemeine Auslagen oder Beschwerden in per-sönlichen Heerdiensten bestanden; es war ihnen eine einfacheund leichte Rechnung, daß jeder ganzer Maltis ein Pferdoder einen Mann, und zwep halbe eben so vielstellen mußten.Wie aber die Geldstcuern auskamen, und mit Hülfe desGeldes die Ausgleichung feiner und schärfer gemacht werdensonnte, fieng man an die iVlanluZ auszumessen, und dieGeldsteuren nach einem neuen Verhältnis; zu vertheilen.Dem ungeachtet aber blieb die Stellung der Pferde- undMannzahl nach dem alten Socialcontract, weil die kleinenBrüche im Naturaldienste nicht füglich berechnet werdenkönnen.

Vermnthlich waren auch diese Brüche Schuld daran,daß man die Mnrkkötter, Brinksitzer und andre geringereLeute, so keine Viertel - Acne, und oft kann: eil: Bier nndzwanzigstel derselben besitzen, damals nicht in die Compag-nie aufnahm, sondern ihnen ihren Rang in der Classe vonKnechten anwies, jedoch ihren Stand einigermaßen überandre Knechte crhöhete, wenn sie eine Urkunde, als z. E.ein Pfund Wachs an die Kirche der Compagnie, eine ge-meine Briestracht zum Dienst derselben, eine Flußräumnng,eine Galgenerrichtung oder so etwas übernahmen, oderauch sich gegen den Director der Compagnie zu andern Ur-kunden und Gefälligkeiten verpflichteten, welche dieser zur

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