I n n h a l t»
QII7. Also dürfen keine Plaggen aus einer Mark in
die andre verführet werden S. 227
PIV. Schreiben einer Gutsfran, die Freylassung ih-rer Einbchörigcn betreffend s - 232t.V. Ein wcstphalischcs Minnclied - 24 k
QVl. Wie ein Vater seinen Sohn auf eine neue
Weise erzog. Aus einer eingedruckten Chronik 248
I.VII> Also sollten die Kosten eines ConcurSproccssesbillig nicht auf sämmcliche Staubiger vertheiietwerden - - - 25z
ik.V!II. Uebcr die verfeinerten Begriffe s 258
QIX. Also behalren die Regeln immer ihren großen
Werth. Eine Erzählung - - 261I.X, Gedanken über dm wcstphälischcn Leibcigenthum 262PXI. Nichts ist schädlicher als die überhand nehmende
Aushcurunz der Bauerhöfe - 279
IMll. Der Baucrhof als eine Actic betrachtet 299
I-Xill. Die Abmeycrungcn können dem Hofeshcrrn
nicht überlassen werden - - Z17
PXIV. Betrachtungen über die Abausscnmgs- oder
Abmeycrungsursachcn - - 32z
I.XV. Also sind die unbestimmten Leibcigcnthumsgc-
fälle zu bestimmen - - 337
QXVk. Gedanken von dem Ursprünge und Nutzen der
sogenannten Hycn, Echten oder Hoden 346
^XVII. Vom Gläubiger und landsäßigcn Schuldner 364KXVIII. Gedanken über den Stillestand der Leibeignen 374
I. Alst