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1 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 1
Entstehung
Seite
357
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Ueber die Veränderung der Gilten. Z57

ge gemacht werden, daß er hinten undvorn ziemlich und wohl decken möge.Jetzt aber würde ein Reichsgesetz erfordert werden, umdie gar zn große Lange der Kleider zn verbieten. Ferner.wird im Reichsabschiede von 1427. verboten, gar keineFrauen mit zur Armee zu bringen; in dem vom Jahr1491. aber wird dieses auf die gemeinen Fraueneingeschränkt. Wer dergleichen mitbrächte, heißt es,sollte gehör net°>) werden. Im Reichsabschiede vomJahr 1570. werden bepde zugelassen, doch mit dem Un-terschiede, daß man die gemeinen nnchrbaren Weiber zurZeit der ersten Musterung oder hernach, wenn es befohlenwürde, zum Troß schicken solle. In diesem Stücke hatsich die neuere Kriegszucht besser gehalten. Allein dasReichsgesetz von 1667, worum alle güldene und silberneSpitzen und Borten, wie auch güldene und silberne Knö-pfe, nicht weniger die güldene und silberne Tücher, diemit Gold und Silber gestickten Kleider und das unnothi-ge Vergulden verboten sind, und worin» ferner alle sei-dene und zwirnene Spitzen verboten werden sollten, istvermuthlich nie zur Ausübung gekommen, und giebt le-diglich eine Beplage zur Geschichte der menschlichen Thor-heiten ab.

->1 Hier hat man den Gebrauch des HörnertragcnS, der zwar alter ist, wieSalmasiuö, Menagius und andre Kritiker es gewiesen haben, aber doch hierals eine reichögesebliche Strafe bekannt gemacht wird.

Mosers phanr. I-Theil.

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