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1 (1842) (1842)
Entstehung
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ein Stück, oder nur ein Band auf einmal weben kann,vermag er aus dem Bandmühlcnstuhl, sobald er einmaldie nöthigen Vorrichtungen getroffen, sechszehn und mehrereStücke, selbst Stücke von verschiedenen Mustern, auf ein-mal zu verfertigen. Entweder bewegt bei dem Mühlen-stuhl der Arbeiter die Lade, gerade wie beim gewöhnlichenWeberstuhl, von sich und zu sich, und setzt dabei zugleichdie in der Lade angebrachten Schützen bald rechts, baldlinks hin in Thatigkeit; oder der Stuhl hat unten eine Wellemit Schwungrad und Getriebe, wo dann die Kraft einesin der Weberei unerfahrenen Knaben hinreicht, die Treib-stange bald von sich, bald zu sich zu bewegen, um dadurchden ganzen Scuhl mit allen seinen Schützen in Thatigkeitzu bringen. Die letztere Einrichtung ist natürlich die be-quemere, und charakterisier die wahre Eigcnthümlichkeit desMühlenstuhls als solchen.

Wie man sagt, wurden die ersten Bandmühlen gegendas Ende des sechszehnten Jahrhunderts in Deutschlandund Holland ausgestellt; allein gleich anfangs hielt manan mehreren Orten, wie z. B. in Danzig, für nölhig,obrigkeitlich gegen diese Erfindung einzuschreiten; weil dieVervielfachung der Gewebe mit so kurzem Aufwand vonZeit und Mühe die Befürchtung erregte, daß eine außer-ordentliche Menge von Arbeitern durch das Aufkommensolcher Maschinen brodlos werden müßte.

Von einem holländischen Verbot wider die zu Leydenaufgestellten Vandmühlen spricht schon der Jurist Box-horn in seinen 1658 zuerst gedruckten Iiistilutionilms xo-litlcüs, als von einem Gesetze, welches schon vor zwanzigJahren ergangen; auch findet man wirklich, daß die Ge-Aeralstaaten durch eine Verordnung vom II. August I62Z