Über den Denunzianten. 25
der Bundestag kein Gerichtshof und zu richterlichen Erkenntnissennicht befugt sei, daß ich protestieren, künftigen Schadenersatz ver-langen, kurz Spektakel machen müsse." Zu dergleichen fühlte ichmich aber keineswegs aufgelegt, ich hege die größte Abneigung gegenalle deklamatorische Rechthaberei, und ich kannte zu gut den Grundder Dinge, um durch die Dinge selbst aufgebracht zu sein. Ichwußte im Herzen, daß es durchaus nicht darauf abgesehen war, durchjenes Interdikt mich persönlich zu kränken; ich wußte, daß derBundestag, nur die Beruhigung Deutschlands beabsichtigend', ausbester Vorsorge für das Gcsamtwohl gegen den einzelnen mit Härteverfuhr; ich wußte, daß es der schnödesten Angeberei gelungen war,einige Mitglieder der erlauchten Versammlung, handelnde Staatsmänner, die sich mit der Lektüre meiner neueren Schriften gewißwenig beschäftigen konnten, über den Inhalt derselben irre zu leitenund ihnen glauben zu machen, ich sei das Haupt einer Schule, welchesich zum Sturze aller bürgerlichen und moralischen Institutionenverschworen habe . . . lind in diesem Bewußtsein schrieb ich, nichteine Protestation, sondern eine Bittschrift an den Bundestag, worinich, weit entfernt, seine vbcrrichterlichcn Befugnisse in Abrede zustellen, den betrübsamen Beschluß als ein Koutumacialurteil bctrachtete, und, auf alten Prttcedenzien fußend, demütigst bat, michgegen die im Beschlüsse angeführten Beschuldigungen vor den Schrankender erlauchten Versammlung verteidigen zu dürfen. Von der Ge-fährdung meiner pekuniären Interessen that ich keine Erwähnung.Eine gewisse Scham hielt mich davon ab. Nichtsdestoweniger habenviele edle Menschen in Deutschland, wie ich aus manchen errötendenStellen ihrer Trostbricfe ersah, aufs tiefste gefühlt, was ich ver-schwieg. Und in der That, wenn es schon hinlänglich bctrübsam ist,daß ich, ein Dichter Deutschlands, fern vom Vaterlande, im Exileleben muß, so wird es gewiß jeden fühlenden Menschen doppeltschmerzen, daß ich jetzt noch obendrein meines litterarischen Ver-mögens beraubt werde, meines geringen Poetenvcrmögens, das michin der Fremde wenigstens gegen physisches Elend schützen konnte.
Ich sage dieses mit Kummer, aber nicht niit Unmut. Dennwen sollte ich anklagen? Nicht die Fürsten; denn, ein Anhänger desmonarchischen Prinzips, ein Bekenner der Heiligkeit des Königtums,wie ich mich seit der Juliusrcvolution, trotz dem bedenklichsten Gebrülle meiner Umgebung, gezeigt habe, möchte ich wahrlich nicht mitmeinen besonderen Bcklaguissen dem verwerflichen Jakvbinismnseinigen Vorschub leisten. Auch nicht die Räte der Fürsten kann ichanklagen; denn, wie ich aus den sichersten Quellen erfahren, habenviele der höchsten Staatsmänner den exccptivnellcn Zustand, worinnian mich versetzt, mit würdiger Teilnahme bedauert und baldigsteAbhilfe versprochen; ja, ich weiß es, nur wegen der Langsamkeit des