Man müßte also dem Menschen das Mensch,seynnehmen, und das kann nur mit Unsinn vereinteDespotie zu wollen mahnen. Auch liegt dieses Rechtin dem Zwecke jeder bürgerlichen Gesellschaft, jedesStaats, weicher vernünftiger Weise dahin geht undgehen muß, alle Glieder und das Ganze der Gesell,schaft möglichst glücklich zu machen, das heißt, ihnenkeine Gelegenheit anzuschneiden, ßc v.clmchr herbe»,zuführen: sich auszubilden, gegenseitig an ihrer Allerund des Staats Bestimmung zu arbeiten, das ist,das Ganze und seine einzelnen Thcile ihrer Vollen,dung in jeder Hinsicht, als Mensch und Bürger, na,her zu bringen. Daher ist alles, was den Staat be,tr.fft, gemeinschaftliche Angelegenheit Aller, jeder kannund muß darüber nachdenken, jeder kann die Resultateseines Nachdenkens zur P-üfung der Ändern mitthei,len. Gegenstände sind die Vor, und Rückschritte,Gesetze, öffentliche Einrichtungen, die Verhältnisse derStaats, Einnahme und Ausgabe, der äußere Vcrthei,digungszusiand, der Zustand der Fabriken und Man»,sarturen, Sitten und Gebräuche, die frepe oder be,schrankte Religioneübung, der Eultursrand, öffentlicheböse Beyspiele und Warnung vor denselben; auchgehören hichcr geheim getckebene Handlungen, welcheauf das öffentliche Wohl Einfluß habur.
Insbesondere sollte jeder Staat die Hand bietenund selbst bekannt machen, was dessen Verwaltung be,