Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
511
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6t!

Vorstellungen bey dem Menschen im Allgemeinen ammeisten; können wie uns doch in unserer Vorstellungs-ort irren; sind wir doch nicht einzeln Gesetzgeber;richten wir doch überhaupt, mit dem Kopfe durch dieWand, so wenig aus! Sanfte, schonende Darstellungwird äußerst selten, vielleicht nie beleidigen, höchstensnur einen dickhäutigen Poltron.

Die zwepte Hauptfrage ist: Wie weit kanndie Publicität gehen, welches sind ihreGränzen?

Alles was öffentlich geschieht und auf das öffent-liche Wohl oder Wehe der Gesellschaft Einfluß hat,kann bekannt gemacht und öffentlich gesagt werden.Durch das öffentliche Handeln gibt der Handelnde je-dem das, in der Natur des Menschen gegründeteRecht, auch öffentlich über seine Handlung zu reden,mündlich oder schriftlich, und also auch durch denDruck. Denn man kann ja dem Menschen die Em-pfänglichkeit nicht nehmen, mit seinen Sinnen aufzu,fassen, was öffentlich geschieht; kann man das nicht,so müßte man ihm den Verstand nehmen, wenn ernicht über die Thatsache reflectircn, das Zweck- oderUnzweckmassige durch sein Urthcilsvermögcn bemerken,das Gute oder Böse an seinem moralischen Gefühleprüfen sollte; kann man nun auch dieses nicht, svmüßte man dem Menschen die Sprache nehmen, wenner nicht seine Gedanken darüber mitthcilcn sollte.