Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
507
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stände gcmißbilligte, das natürliche Gefühl für Rechtund Gut beleidigende Handlungen allgemeiner werdenund fo den Volkscharaeter einer kleineren oder größe,mi bürgerlichen Gesellschaft verderben. Dahin gehörtauch wegen des nachteiligen Einflußes auf die Mo,ralität des Ganzen, wenn sich Glieder eines Standes,welcher an und für sich sittliches Beispiel zu einerHauptpflicht macht, Unanständigkeiten, Unsittlichkeiten, jawohl gar grobe Ausschweifungen erlauben. Aber alles die,scs in genauer Verbindung mit der folgenden Bedingung.

Die Publili'ät soll nähmlich ferner nicht Racheüben, nicht beleidigen und kränken wollen, sondern siemuß bessern und in Hinsicht auf's Ganze nützen wol,len; die Absicht derselben muß wohlthätig seyn. Dalher ist alles Persönliche, die Untcrlegung und miß,iranische Ahnung böser Absichten zu vermeiden; dieMenschen handeln meist aus Leichtsinn und aus Man,gel an Ueberlegung böse; so wie sie seltener aus Ab,ficht und mit genau prüfender Ueberlegung gut ha»,del», so noch weit seltener absichtlich böse. Personund Sache sind mit Sorgfalt von einander zu treu,neu; die Publicitat hat es nur mit der Sache zuthun. Daher ist es auch in vielen Fällen nichtallein hinreichend, sondern auch nützlich und, wenn diePuhlicität wirklich wohlthätig scpn soll, nothwendig,daß die Nahmen der handelnden Personen und derOrt, wo dieses oder jenes geschah, gänzlich mit Still,Kk z