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j /»/. 4^/6.7^. bekundeten die Zeugen, daß dieWcscerbauerschaft im langjährigen ruhigen Besitze^ sch: i) der uneingeschräniten Viehweide nicht bloß imvordersten, sondern auch im hinterste» Westerholz?, wo,s bey zugleich der «Fall des Widerspruchs von Seiteni>er Beerbten im Jahr 1749 und 1750, und dess ausgeübten Pfändungsrechts von Seiten der Bauer,! schast angeführt wird; 2) der Nachmast mit den Fa,i sclschwcincn der Bauerfchaft.'Eingesessenen im vorder,I fren und hintersten Westerholz? nach gecndigter Haupt,U masr, so wie eben dieser Behücung, wenn keine vollez oder mittelmäßige Mast vorhanden sey.
Eben so ist mehrmals Streit gewesen über die! Frage: od volle oder mittelmaßige Mast vorhanden,
oder nicht, nähmlich im I. 1776 (s. /.ß /ol. 14 — 22), so wie auch im Jahre 1785,! (ebcndas. /<?/. gl./sss ). Hier wird /<?/. gü. vonl de» Beerbten behauptet, daß Mast für zc> Schweines schon für kreibbar zu achten sey, indem zur Erlau,si lcrung des Vergleichs von ,662 diene, daß Nichtlauge nach dessen Abschluß, nähmlich im Jahr 167?,i siehe oben, zur Mast z; Schweine getrieben, in wel,l chcr Observanz sie auch bis 1750 ungestört gebliebenß seoen. Erst im Jahre 1750, wo zo Schweine ein,l getrieben worden, wäre von Seiten der BauerfchaftWiderspruch eingelegt und Pfändung vorgenommen,wobey jedoch die Beerbten wä,
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