49-»
ren geschützt worden. Im Jahre 17^ wurde hier-auf die Mast besichtiget, wobey drei) Aestimakorm, Ieiner von dem Commissario, einer von den Beerbten,und einer von der Bauerschaft ernannt wurden. Diese AIwurden von dem Commissario vereidet, und als ihre DAussage dahin ging, daß 40 bis >50 Schweine feit uiwerden könnten: wurde den Erben die Eintrifft M sMast durch ein Rathsdecrct vom igten Ottober 17z; I(/ok. 91.) verftattct.
Nach dem Schcrbuche von 1594 wurden dieSchweine eingetrieben den ^tcn Octobcr /?^o norro Hund ausgetrieben den sten Decembcr »ovo;
nach dem Scherbuche von 1646 ebenfalls eingetrieber Dden zten Ortober, von der Austrisst aber ist nichts be- lmerkt.
§. 10.
Außer der vorerwähnten Markgenossenschaft fi»-' Zden sich auch noch Cörnische Erben, MarkgenoD Mdes Cörnischcn Erbenholzcs, welches sich an der est« >lichcn Seite der Oestcrgemcinheit befindet.
Diese Erben stehen mit der Markgenossenschaft der «sogenannten Neichsherrcn in keiner Verbindung. Soll Zman aus dem bis jetzt sich erhaltenen Nahmen folgern, j» »war dieser District ursprünglich die Mark der Valien »schaft Cörne, welche jetzt nur eine offene, meist sim- >pfige Gemeinheit zur Weide hat. Wie aber diese >