Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
462
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Erben, nähmlich dic letzteren, welche daselbst zur Un- ^terscheidung dic Erben auf das Holz genannt werden,auf ihre Gabe zwei) Schweine, die erstcren dagegennur eins :c. :c.

Weil schon damahls bey dem, durch die vielen >Kriege, und durch die inneren Uneinigkeiten zwischenden Bauerschaftrn und Erben über dic Anpflanzung,so sehr verminderten Holzbestandc, die Nutzung der !gemeinen Erben nur geringe war, und z. B. -Sgo ^nur ^ Schwein betrug: so legte man ans diese En< .ben-Rechte keinen sonderlichen Werth, versplittctte «durch Erbschaft oder Verkauf die Grundstücke, welchenjene anklebten, zumahl die Eigenthümer bey dem ,vereinzelten Verkauf der Grundstücke weit mehr ihre -Rechnung fanden. Selbst die übrigen Erbcnrechte,wovon die Grunftücke zusammenblieben, und wornnf -die Besitzer von Zeit zu Zeit noch späterhin als Nutz- -niesier angingen, wurden, theils wegen der nach und !nach aufgekommenen Bes: rankunge» der Nutzung, lwornach eine eigene Haushaltung in hiesiger Stndr ierforderlich, und Wittwcn und Waisen ausgeschlossen n'a- ^ren, daher mannichmahl ei» Menschenaltcr und län-ger hinging, ehe die Theilnahme an Holz- und Mch ^Nutzung Statt fand, theils wegen Unerheblichkeit dcrNutzungs-Vortheile bey schlechtem Holzbestandc, schlech-ter. Cultur, niedrigen Holzpreisen, und bei) den ft- iständigen Srreitigkriten und bftern Eigenmächtigkeit!»