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unbillig, gleichen Antheil erhielte: so wäre doch « Umer die Thcilung, als dem Wohl des Ganzen zutchn'lich, der Gemeinschaft vorzuziehen.
Ilm in dieser Sache weiter zu kommen, wäre ei kvon außerordentlichem Nutzen und von Wichtigkeit, »kurze geschichtliche Nachrichten über die Theilunge» j« eerhalten, welche in Städten wirklich Statt gesunde» !haben. Diese Nachrichten müßten sich insbesondereüber die eingetretenen Schwierigkeiten, und die Art,wie sie gehoben worden, über die Bcrechtlichkcit (Qrwlisication) der Theilhaber, über den befolgten The»lungsmaßsiab und dergleichen erstrecken. Man imshoffen, daß es Männer geben wird, die Interesse zennug für öffentliches Wohl haben, solche Nachricht!»niederzuschreiben und solche mitzucheilen. Durch Benglcichung mehrerer Thcilungen wird man in der Beiurtheilung dieses Gegenstandes weiter kommen.
Man kann nicht läugnen, daß bep allen Wkern der Anfang der bürgerlichen Cultivirung sich estvon der Zeit an herschreibt, wo man'aus dem Grmeingute zum Privatgute überging, daß bey allen dirJndüstrie und Cultur in dem Maße stieg, je gröf«der Umfang des Privateigenthums wurde; eben i»wenig läßt sich bezweifein, daß diejenige Nation «
Aus einem spater» Aufsätze in Nr. 70. des WeMAnzeigers 1808, B. XXI. S. lioz f.