Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
411
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In Ansehung der Führten endlich, sollte nichtach hier eine vcrhaltnißmäßigerc Vertheilttiig der Lastmöglich seytt? Ist es nicht billig, auch die entfernterwohnenden Eingesessenen dazu, so viel möglich, her-anzuziehen, damit nicht die Bewohner einzelner Mai»-nm und Commune« wirklich dadurch erdrückt undzum Theil auf längere Zeit ruiniet werden, inbcßsogar benachbaite Kirchspiele wenig oder nichts vonder Kriegslast erfahren? Haben nicht die Belastete»ein wirkliches Recht zu einer v rhäirnißmästigcn Ent-schädigung vom ganzen Lande -,»)?

Folgende Hauptgrundsätze scheinen wohl keinemZweifel unterworfen zu seyn:

Die Kriegslasten dürfen nicht einzelne, stemüssen alle Unterthanen treffen; wer nicht die SacheM trägt, der muß die übrigen in Gelde entschä-dige».

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»>) Das haben sie gewiß, und die Gerechtigkeit der höhe-ren Landeshehörden wird sie ihnen da verschaffen, wodie ihnen zunächst vorgesetzten Behörden auf eine solcheEntschädigung nicht schon sollten gewirkt haben. Auchi- diese, nur Einzelne treffende Last ist nach billigen Sä-hen zu vergüten und aufs Ganze zn verthcileu. Trau-rig vollends, wenn die, welchen auf solchen Kriegsfuhr-ten ihre Pferde und Wagen genommen worden, oder er.ßcre durch Urbei trribung gestürzt sind, nicht entschädigt«Verden sollten!