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Zwar können die Lasten nicht sofort vcrhäliGmäßig verthcilt werden, aber doch kann von den lchter» einstweiten ein vorläufiger Geldbeitrag zum An-kauf der nöthigsten Bedürfnisse verlangt werden.
Die Hauptausgleichung wird bis zu ruhiger Aitvorbehalten, die sämmtlichcn Lasten werden da»» li-quidier, zu billigen Gcldsäheu angeschlagen, midi«ganze Snnmie als Geldabgabc nach den Vermögt»!-!kräften vertheilt; dieses ist aber den Belasteten zechbekannt zu machen, damit sie Quittungen, Billetsdergleichen Nachwcisungcn gehörig ansbcwahrcn.
Bcy den Ausschreibungen ist auf die OeriliilMRücksicht zu nehmen, und nur dasjenige z» fordmwas ein Ort füglich liefern kann.
Eben so ist bey den Ausschreibungen in M!einzelnen Orte auf die Möglichkeit der HerbepschaWvon den einzelnen Eingesessenen und auf deren Bn-mögcn, unter Annahme vieler Klassen, 5Wsieht zu nehmen.
Uebcrhaupt ist darauf zu sehen, daß die N-tt»ralle istung, als solche, so viel möglich verthnwerde, damit nicht einzelne Gegenden, ohne daßn-stherige Gcldcntschädigung solches ersehen kann, crlicp
So viel, als immer möglich, möchten die -ralbcdürfnisse anzukaufen und der Geldbetrag ««jhältnißmäßig zu verthcilen sepn.
Endlich ist zu hoffen, daß alle VerlvalnniM