Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
410
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Heren Preisen, als sonst verkauft; dünneres, vielleichtgar durch Wacher verdünntes Bier feilgeboten, mitder Branntwein verschlechtert und zugleich der Pmtgesteigert wird? Ist es ferner Pflicht der PolizuMHörde, sich der O.uartiergebcr möglichst anzunehmund sie gegen Ucberforderung und Mißhandlung daQuartierten zu schützen? Welches sind die Mitlchlsolches zu bewirken? Etwa Bekanntmachung dessc»,was der -Quartierte vorschriftmäßig von dem Qm-jticrgebcr zu fordern berechtigt ist ? Am besten MsAusthcilung dcrVmschrist in authentischer Form, umzwar bei) fremder Emguarncrnng ui den beydcn Sparche» der Quartierten und der Quartiergcbcr micheinander. So ist z. B. in Münster, wo die g»Einrichtung musterhaft ist, auf der Rückseite des Wlcts gedruckt, was der Quartierte zu fordern buch ^tigt ist. Wird sodann zugleich schon den Quartär»chere durch Vorlegung einer solchen Voischrist gezüzl,-daß Man die Verhältnisse kennt; wird gleich nach d«Einniarsch dem Eommandeur die Aufwartung gcmchund er Meten, die Ortsbehürde in AufrcchlhalüMder Ordnung zu unterstützen, zng eich der Einivchusbedeutet, bey der geringsten Besehweide sich bcy dnOrcsbehöde gleich zu melden; wird von dieser dBsder Grund der Beschwerde gleich untersucht, unddann von ihr ungesäumt die Anzeige bcym Com»»dcur gemacht: so darf man erwarten, daß Uuordn»gen nicht oft entstehen werden.