Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
409
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Mieten und Gemeinen /)? Wie ist dem häufigenUiifuge der Quarkiermeister, welche die Anzahl derEinzuquartierenden gemeiniglich zu hoch, wohl gariiin? oder ^ zu hoch angeben, und nachher nachWillkühr quartieren, auch wohl Billets verkaufen, zubegegnen? Sollte diesem Unsugc nickt dadurch abgehol,fcn werden können, daß die O.uartiermeister mit Ernstüber die wirkliche Anzahl befragt, von ihnen die Vor,legung der Listen verlangt, und nachher der Comman,dcur jcdesmahl über die Nichtigkeit der Angabe bc,fragt würde? Welche Strafe verdient ein Einquar,timmgsbeamccr, welcher erweislich bey der Bcle,guiig nach Gunst und Gaben , nach Parther lichkeit,Frciindschaft oder Feindschaft w. verfährt? Kann esfür ihn, als öffentliche!? Räuber, eine zu schwereStrafe geben? Ist es bey Einquartierungen vornehm,lich Pflicht der Polizcpbchörde, auf Güte und billigePreise der Lebensmittel zu wachen? Darf man ruhigzusehen, wenn alsdann das Brot um ein Drittel,irohl gar um die Hälfte kleiner gebacken, schlechtesWeh geschlachtet und das Fleisch doch zu merklich,

>) Man pflegte sonst hin und wieder den imkeren Officierzu 4, den Stabsofficier zu ü bis 8 Mann anzuschlagen;in der Regel wird, was die Kosten und Last betrifft,das Verhältniß in der Art so ziemlich herauskommen.Judeß hängt dabcy manches von den Umstanden ab.Die folgenden Fragen beantworten sich selbst.

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