ganzes Haus, sondern nur Zimmer für feinen Bedarfbewohnt, von der Einquartierung frey sey r) ? Ka»i>dieser nicht auch sich Schelsen, oder sie ausquar-tieren? Ist es ferner billig, daß der, welcher Mieths-bcmohner hat, für diese allenfalls mit lequartiertwerde, ohne dieses auf dem Bittet zu bemerken, oderauf jene ein besonderes Bittet zu geben /-)? Welchesist das billigste Vcrhaltniß zwischen Vequartierung m
l) Wahrlich nein, wenn Gerechtigkeit gelten soll. WelteGründe kann z> B. der Beamte, der mit seiner kleine-ren Familie kein ganzes Haus, sondern nur zu seinerBequemlichkeit hinreichende Zimmer eines Hauses be-wohnt, angeben, die ihn von Einquartierung befreyenkonnten, indeß sein Mitbeamtcr von gleichem oder ge-ringerem Gehalt, und von geringerem Vermögen, Ri-cher aber wegen seiner zahlreicheren Familie ein ganzes,oft nicht so viele Zimmer, als jener hat, enthaltendesHaus bewohnt, Einquartierung, oft drückende trage»soll und muß? Daß es doch in der Welt, freylich dBdie Menschen, der Folgewidrigkeiten so viele gibt! Wollteman den Grundsatz als geltend annehmen, wohin wtickin großen Städten, wo wenige Familien ganze Häuserbewohnen, führen? Man wird noch so viele Lasten deS!Kriegs nachzutragen haben; bey ihnen kann ausgeglichenwerden, was ungleich gewesen ist.
b) Das wäre es gewiß nicht; die armen Vermiesterwürden sehr übel dabcp fahren, und ans welchem!Grunde könnte man sie so strafen?