Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
390
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Zgo

erlernt werden müssen; daß Lehrlinge und Geselle»nicht willkührlich und unversehens ihren Meister Wlassen und ihn darauf setzen dürfen; daß in Mgen Zünften die Gesellen reise», und so sich auswämversuchen müssen, um Mehreres und Besseres in daWelt zu sehen; daß zur Verhütung von Pfuschern mgehöriges Meisterstück verfertiget werde; daß mAmtswegen auf Nichtigkeit und Güte der Arbeit zi-schen werde: alles klebrige der Zünfte gehört in daNegel zum Uebcl, ja das Ganze gehört jetzt zum lft-lbel, da jenes Gute bei) den vielen eingerissenen Znnstftmißbrauchen nicht einmahl mehr gehörig erreicht ivchlnoch erreicht werden kann.

Gewiß ist dagegen, daß alle jene Vortheile beffanoch durch eine gute Policep,Ordnung erreicht werde»können; zur Erreichung des letzteren VortheilS: Nich-tigkeit und Güte der Arbeit, gibt es insbesondere kmbesseres Mittel als freue Coneurrenz, der beste Spmfür Jeden, gute Arbeit zu liefern, damit er Kugi»^und Brot habe.

Am zweckwidrigsten und der öffentlichen Wohl-fahrt am nachtheiligsten bleiben übrigens die Zünfte,deren Gewerbe sich auf die nothwendigsten Lcbensmin ltel bezieht, Bäcker,, Metzger, und Brauer, Zünfte.Aufhören einer näheren Verbindung unter den Eswerbsgenossen und völlig frepe Coneurrenz werden baldgute und möglichst wohlfeile Lehmsmittel uns geben.