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mögen zurücktreten. Aber wo Geist ist, da wirdGeist sich regen, und künftig wird der natürlicheMenschenverstand in den Gerichten wieder den Vorstsführen. Und dieser laßt an sich nie festfahren; demin nnserm Innern ist ein Gesetzbuch, das Gefühl tejnatürlichen Rechts, welches, ist es nicht durch Form«wesen verschroben, zum sichern Leitstern dient. Arjgleich wird auch in den Gerichtshöfen die natürlichBilligkeit wieder mehr in ihre Rechte treten.
Ein Göschbuch thnt an sich genug, wenn es di!Hauptgrundsatzc feststellt; das Besondere bleibe im«;dem gesunden Menschenverstände überlassen. Dt!Staat wird wohl dafür sorgen, uns nur verständigt,und — was oben an steht — zugleich redliche Ziichtcr zu geben. Dann werden wir ohne Bedenken nilldem kurzen Gcsctzbuche fertig.
XVII.
Etwas über Zünfte *).
Daß Frcyhcit der mächtige und sichere Hckl,alles menschlichen Wirkens scy, daß bei) Anerkenimmihrer vornehmlich Handel und Gewerbe blühen, Mdaß Bevormundung derselben ihnen die Schwungknstlähmt: dieses bezweifeln jetzt nur Wenige noch. Dch-her erkennt man auch immer mehr die SchädliclM
*) Geschrieben im August izo?, abgedruckt im Wc>WAnzeiger Rr. 67. Jahrs I807. . V. XIX., S. ick. >