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Überhaupt beseelt den guten Beamten ein regesGefühl für persönliche, und für Dicnstchre; jene de-steht darin, alles das zu thun, was den Mensche»als Menschen achtungswerth macht, diese darin, nichtszu thun, was mit irgend einer Amtspflicht und derAchtung des Amts in Widerspruch steht; insbesonderebesteht die Dicnstchre der einzelnen Collegien auchdarin, daß die sämmtlichen Mitglieder derselben eifer-süchtig darauf wachen, daß nichts geschehe, was derwahren Achtung und Würde des Collegii zuwider ist.—Ja, persönliche und Dicnstchre sind der edelste Stelzeines jeden Beamten.
Viel kann von dem Staate geschehen, daß ergute Beamte erhalte.
Eine Forderung, welche die Beamten an denStaat machen können, ist eine angemessene Besoldung,welche sie in den Stand seht, standesmäßig leben, undso dem Amte sich ganz widmen zu können. EinStaat, der seine Beamte nicht so besoldet, daß sieleben können, gibt ihnen das Privilegium, oderzwingt sie sogar, sich ihrem Amte nur halb zu wid-'uien, oder durch Annahme von Geschenken, oder gardurch noch schlimmere Schleifwegc das sich zu ver-schaffen, was ihnen zum Lcbcns-Untcrhalte fehlt. Umsolche angemessene Gehälter geben zu können, mußman die Zahl der Beamten so sehr vereinfachen, als