Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
357
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-Entfernt von aller Partheylichkeit wird der guteBeamte strenge SLahrheits- und Gcrech>riglcirsliebeüberall beweisen; Partheylichkeit leget dem VerständeFesseln an, laßt ihn die Sache einseitig ansehen, laßtihn einseitig, oft höchst ungerecht handeln.

Er wird nicht elendem Mechanismus, nicht schläf-rigem, verächtlichem Schlendrian fröhncn, c» wird viel-mehr überall seinen dkopf und sein Nachdenken ge-brauchen.

Ordnung, Pünetlichkeir, Fleiß und Sorgfalt zeigtsich in allen seinen Geschäften.

Bestechlichkeit empört sein Gcmüth, welches dasEatehumbe und Verächtliche, was darin liegt, tief undmit Abscheu empfindet. Jede Annahme von Geschen-kt!! und unentgeltlichen Dienstleistungen der Untertha,»eu, welche in Beziehung auf Amrsverhältniffe ange-boten, oder gar von den Beamten selbst gefordertwerden, sind wahre Dicnstfecvcl und verdienen alssolche bestraft zu werden. Wer Geschenke anbietet,wenn er auch für den Augenblick gerade nichts zusuchen hat, der thut das doch nicht ohne Absicht, undselbst der streng-rechtschaffene Beamte wird durch derenAnnahme nachher in vorkommenden Fällen genirt;Wohl ihm, wenn er durchaus nichts annimmt; er er-hält dadurch ein Gefühl von Unabhängigkeit undFreiheit, welches ihn auf einen höhern Standpunclseht, und ihm Muth und Kraft gicbt.