Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
Seite
359
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ein guter Geschäftsgang nur immer erlaubt; über/flüßjgc Beamte sind ei» Krebsschaden, 5er dem Wohldes Ganzen höchst gefährlich wird; den wenigem Be-amten weise man einen solchen GcschäftskreiS an,der sie ganz, aber doch ohne Uebermasi, beschäftigt,und der sie zum Flciße zwingt. Besoldet derStaat seine Diener angemessen, dann kann er vielvon ihnen fordern, und er muß strenge darauf halten,das; sie diese gerechten Forderungen erfüllen.

Großer Ernst und Umsicht sind bei) Anstellungvon Beamten höchst nvthig; leider stehen dabei) nurzu oft Familien/, öconomischc und andere Nebenrücksich/teil Gevatter. Einzige und unnachläsiige Bedingung bei)jeder Anstellung sei): Nechtschaffcnheit und Geschicklichkeit und zugleich Qualifikation zu dem Amte; wichtig ist es,jeden da hinzustellen, wo er paßt, jeden an die seinerIndividualität angemessene Stelle. Der vorige, selbstjugendliche moralische Lebenswandel verdient hiebe,)vorzügliche Berücksichtigung. Bey Untcrbcauttenpflegt man es häufig mit der Geschicklichkeit wenigergenau zu nehmen; das sollte gewiß nicht scnn, denndas meiste Unheil, was von Beamten geschieht, ge/schieht von Unterbeamten; als Unrerbeamter geht erschon mit durch, heißt es gar oft. 'Lieber verweiseman die ungeschickten, und die, welche ihren Kopf»ich! gebrauchen, oder nicht zu gebrauchen wissen, zumHandwerk und zum Tagelohn.