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Wenige haben wohl, wie das tägliche Leben' lei-der! nur zu sehr beweiset, darüber nachgedacht, wasder Staat, was die Menschheit von ihnen als Beam-ten erwarten, was sie als Pflicht von ihnen zu for-dern berechtigt sind. Folgenden kurzen Grundzügcrisey hier eine Stelle vergönnt.
Der Beamte, — denn c. soll Muster und Vor-bild seyn — musi sich überhaupt eines rechtschaffenen,moralischen, anständigen "ch, die Achtung seines Annesnirgend verletzenden Lebenswandels befleißigen.
Er muß insbesondere in Befolgung der vorhan-denen Gesetze mit gutem Bcyspwlc vorgehen; wiekann er sonst gegen Andere sie handhaben, ohne zncrröthen!
Wohl der Unterthanen ist ihm eine heilige Sache!Angelegentliche Aufmerksamkeit auf alles, was auf dieBeförderung desselben hinzwcckt, ist für ihn unerläß-liche Pflicht. Wohl der Unterthanen ist das höchstewahre Interesse des Fürsten; dieses kann mit jenemnicht collidiren. Arme, geblendete Staatsdiener,welche glauben, dieses auf Kosten jenes befördern, undsich dadurch dem Fürsten auf die Dauer gefälligmachen zu können; ehe sie es sich versehen, wird ihreletzte Stunde scblagen!ch Zum Anständigen für einen Beamten gehört auch, daßer sich des Gehens in Wirthshänser, Apotheken ic. ent-hält. Einen höchst nachtheiligen Einfluß hat das aufseine Amrsverhältnisse und auf seine Amtsachtung.