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thaucn, und überhaupt auf Wahrheit und Gerech-tigkeit.
In Betreff der Domainen-Bcnutzung Verpachtungin der Regel der Verwaltung vorzuziehen; Thcilungund Zerlegung zu großer Guter; bey einzelnen Parte-ien Erbpacht dcr Zcitpacht vorzuziehen; Zcitpachten auflängeren Zeitraum von Jahren, damit der PächterVerbesserungen mit Nutzen mache» könne; Verpachtun-gen am besten öffentlich an den Meistbietenden, jedochunter Vorbehalt des Rückgriff» auf die vorletzten Lici-tantcn.
In Ansehung aller öffentlichen Arbeiten und An-lagen, womöglich, öffentlicheVerdingung, jedoch dannsehr genaue Aufsicht auf die Güte der Arbeit; undebenfalls Vorbehalt des Rückgriffs auf die vorletztenÜcitantcn, um den geschicktesten und jrcdlichsten aus-wählen zu können.
VI.
Etwas über und an Beamte *).
Rechtschaffene, geschickte und fleißige Beamte sindein Segen, sie sind eine Zierde für eine» Staat;wohl dem Lande, das solche Beamte der Mehrheitnach hat!
') Geschrieben im August 1807, abgedruckt im Westfäl.Anzeiger Nro. 64. Jahrgang I807., Band XIX. S.10-y. folg.