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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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wird, nicht anders, als wenn sich von einerPrivatfamilie und von einem einzelnen Haus-halt handelte. Key Besteuerung und Verwaltungdes Staatsvermögens, als Vater und Vormunddes Volkes zu handeln, war der gemeinsameZweck aller Fürsten, welchen man seit DariusHystaspis und den Römern bis auf unsere Tagein allen Zeiten zu erreichen versucht hatte. AUlein nach eigener Erfahrung und nach dem Be.kenntnil's aller jener, welche das Verdienst die-ses Werkes haben prüfen , und begreifen kön-nen, Vst er bis itzt nirgends, aufser im Maylän-dischen, wirklich erreicht worden. Man hat abernoch mehr erreicht, nämlich eine sehr grofseAufmunterung für den Ackerbau, was dem Au-ge der gemeinen Beobachter entgehet. Diese Auf-munterung bestehet nicht allein in Sicherheit derGerechtigkeit, in der Zahlung einer richtigen undwirklichen Quote der Steuer, sondern auch inder klugen Nachsicht, dafs alle Verbesserungendes Grund und Bodens durch Urbarmachung un-angebauter Landesstücke, durch Anpflanzung derMaulbeerbäume oder anderer nützlichen Gewäch-se von aller Vermehrung der Steuer befreyt sind:so zwar, dalis ein als unungebaut geschätztes,und mit der kleinsten Steuer belegtes Grundstück,Wenn es urbar und fruchtbar gemacht wordenist, dann noch fortfährt, dieselbe vorige Steuerohne alle Erhöhung zu bezahlen. Im Gegensatajene Grundstücke, welche zur Zeit der Abschä-tzung angebaut waren, und durch Sorglosigkeitoder Nachlässigkeit in der Folge schlechter ge-wordensind, unterliegen ohne alle Verminderung