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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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Klassen eingetheilt, nämlich in gute, mittelmä-fsige und schlechte a ). Es würde aber ein gro-

ber Fehler gewesen seyn, wenn man nach sol-chen allgemeinen Benennungen die Schätzungund den Werth des Bodens klassificirt hätte;wenn man zum Beyspiele gesagt hätte: (Perti-ca) Ein Morgenland des Bodens der ersten Klas-se wird geschätzt im Gelde zu 12 Scudi , derzweyteri zu 6 Scudi , und der dritten zu einemhalben Scudo. Denn ein Grundstück , in einemGebirgs- oder flachen Lande, in einer Gemeinde,wo Mangel am Wasser ist, kann als eines derersten Klasse in Rücksicht auf andere Grundstü-cke in derselben Gemeinde angesehen werden,welches in einer andern Gemeinde, wo ein bes-serer Boden,, eine glücklichere Lage und ein Ue-berflufs am Wasser eine reichhaltigere Erzeu-gung des Getreides befördern, in keinem Ver-hältnifs mit jenen der ersten stehen würde, son-dern mit denen der zweyten Kkasse. Ferner, ummit Gerechtigkeit zu verfahren, war für jedeGemeinde nothwendig, die Beschaffenheit derGrundstücke in Klassen einzutheilen, und zugleicher Zeit die Produkte derselben Stück fürStück, Zahl für Zahl zu berechnen, und daun denreinen Werth oder Ertrag der Produkte zu schät-

a ) Den Grad der Güte und Fruchtbarkeit der Erd-scholle hat man auf folgende Art ausgemitteitund bestimmt. Aller urbarer Boden einer Gs-