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Grundbuch oder das kleine Cataster a).
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Dieses Cataster ward eingetheilt in Tabel-len, und jede Tabelle in mehrere Spalten, indiese wurde eingetragen die Nummer der Karte,
a) Das Hauptgrundbuch weiset die Grundstücke aus,welche in dem ganzen Gebielhe irgend einer Ge-meinde nach einander liegen , sammt der Angabeihrer Besitzer, ihrer Bewirtschaftung u. s. w,;das kleine Catastrino hat zum Zwecke, die Be-sitzer und alle ihre Besitzungen , die in demHauptbuche nur zerstreut beschrieben sind, untereiner Rubrik vereint darzustellen. Dasselbe istnichts anders, als ein Auszug aus dem Haupt-grundbuche, welcher überhaupt alle Grundstückeeines jeden Besitzers nachweiset. Zuerst werdenalle Besitzer einer Gemeinde in alphabetischerOrdnung angeführt , und bey einem jeden dasganze Flächenmafs und der Kapitalwerth allerseiner Besitzungen überhaupt angegeben. Dannbekommt ein jeder sein eigenes Blatt auf demoben sein Zu- und Taufnahme stehet. Unterdemselben sind in der ersten Spalte eingetragendie Nummern, eine unter der andern der Fluren-karte , mit welchen die Grundstücke bezeichnetSind, in der zweyten gegenüber das Flächenmafs,und in der dritten der Kapitalwerth. Dieses Buchdient nebst der leichten Uebersicht der Besitzerund ihrer Besitzungen zur bequemen Berichtigung