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hing der Willkühr so grofsen Raum gaben , undso viel Verderben herbey führten. Das warendie Monathsteuer, die Beyhülfe , die Lebens-mittel für Mann und Rofs, das Geschütz, derVorspann, die beständigen, als Durchzugsquar-tiere, und jede andere militärische Last. DieseAbgabe wurde eingeführt, vermöge einer unterii. Oct. 1707 von Prinzen Eugen von SavoyenStatthalter von Mayland erlassenen Verordnung,und hiefs Diaria, Tagsteuer , weil zur Unter-haltung des Militärs täglich Lir. 22000 gesteuertwerden mufsten. Sie wurden auf alle Städte undLandschaften nach Quoten vertheilt.
Vorschläge zur gleichen und verhältnifs-mäfsigen Umlage der Steuer,
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Mit dieser Verordnung zeigte Steh das Mifs-verhältnifs der Steuerbeträge oder Quoten, unddie Unregelmäfsigkeit der Erhebung immer grÖ-fser und auffallender; alle Wünsche der Unter-thanen haben sich dann vereiniget, um eine Ver-besserung in der Staatsvvirthschaft zu erflehen.Der Graf Prafs hat daher im J. 1709 den altenVorschlag des Ingenieurs Bigutti hervorgenom-men. Dieser hatte Einheit und Einfachheit beyder Umlegung auf liegende Gründe , Gewerbeund Personen zum Zwecke, und zeigte, dafs,wenn nach Abschaffung aller änderen Auflagen,jeder Besitzer nach Verhältnifs seines (Azienda)Einkommens beyzutragen verpflichtet wären, dieUnterthanen dadurch merklich erleichtert, und