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tung im Verhältnifs seiner Kräfte und seines’ -mögens beyzutragen und beyzusteuern.Denn on. , g teuerM giebt es keine Waffen,und ohne Waffen i, e j |ien Staat. Das Schwerdtentscheidet leider über a„ s Schicksal der Völ-ker, erhält die Ruhe, und sicv^ die öffent-liche Wohlfahrt. Man weifs nicht, ob mandie Unwissenheit bemitleiden oder der Unge-rechtigkeit zürnen soll , wenn man in civili-sirten Staaten die Steuerfreiheit des Bodensin Anspruch nehmen höret,, wie das dieReichsritter unter Maximilian I. gethan ,die unter einander einen Bund geschlossenhaben, sich der Hebung des vom Reiche be-willigten gemeinen Pfennigs mit gewappne-ter Hand zu widerselzen. Steuerfrey vonRechtswegen ist nur der wandernde Araberin seiner Wüste, denn er mufs sich selbst undallein vertheidigen.
Die Steuer auf Grund und Boden ist un-ter allen die zuverlässigste und im Aligemei.nen genommen, Zufälligkeiten am wenigstenunterworfen. Denn derselbe Boden mit glei-