Druckschrift 
8 (1798) Vermischte Schriften, Th. 2
Entstehung
Seite
122
Einzelbild herunterladen
 

! ? A Gegen den Leibeigenthuitt.

bey den Güten? der Eigenbchörigcn geschehen seyn. Dereine freye Mann, der zum Kriegsdienste gcbohren war,übernahm Kriegsdienste; der andre, Hofdienste; und derdritte, welcher die Waffen zu tragen nicht befugt war,verpflichtete 'sich zu jahrlichen Spanndiensten. In allendiesen ist kein Widerspruch, und sowohl die eine als dieandre Anlage stimmt mit dem natürlichen Gange derHandlung ubcrcin.

Allein,, so wie man gegenwärtig keinen sonderlichenUnterschied darunter macht, ob jemand aufgetragenesoder empfangenes Lehn besitze: so kann es auch nach solangen Jahren keinen sonderlichen Unterschied machen,ob ein jetziger Eigcnbehoriger von einem ursprünglichenfreyen Eigenthümer oder von einem alten leibeigenenHcucrmanne abstamme. Die Zeit hat alles verwischt;und der zu allgemeinen Grundsätzen so weit immer mög-lich und ganz natürlich zueilende menschliche Verstandverwirft zuletzt die vielen Unterscheidungen, die iym nurMühe und den Weg seiner Erkenntniß hockericht machen.

Indessen bleibt doch noch eine wichtige Betrachtungübrig , welche ich nicht besser als durch einen Vorfall ineiner gewissen amerikanischen Kolonie erläutern kann.In dieser mußte gleich Anfangs, da man noch mit denWilden zu streiten harte, jeder Wirth vom Hofe, derüber zwanzig und unter sechzig Jahren war, persönlichz» Felde ziehen. Keiner konnte, wie leicht zu erachten,einen vou seinen Mohrensllaven in seine Stelle schicken,weil dieser entweder durch seine Feigheit und Ungeschick-lichkeit seinen Platz nicht behauptet, oder wohl gar umseiner harten Knechtschaft los zu werden, sich dem Feindeübergeben haben würde. Man nennetc diese aus denwahren Eigenthümern bestehende Armee die Landmilizoder den Heerbann.

Endlich