Ueber Theorie und Praxis. «oz
vereiniget waren. Das Amt eines Herzoges oder Bi-schofes nahm nach eines jeden Tode der Kaiser in Ver-wahrung, und verlieh es dem Nachfolger.
Nun frage ich: Wenn dem Volke bey Schließungeines neuen Social-Kontrakts alle diese Umstände in leb-hafter Erinnerung vorschwebten, warum dasselbe sichdie Erblichkeit gewisser Wurden oder Aemter im Herren-stände, die von einem Ende Curopens bis zum andernwirklich eingeführet ist, nicht gefallen lassen sollte? undwas für Gründe man denjenigen unterlegen wolle, welchenicht dafür waren?
Wollte man sagen, es sey überhaupt unmöglich,daß die Menschen sichjcmals dem Willen Eines Menschenunterworfen hatten, so widerspricht hier die Erfahrung,nach welcher es heißt: Larlmres veulswc toujoursun Das will sagen: der schlichte Menschenver-
stand wünscht immer Einen Regenten als den kürzestenWeg; und es findet sich kein Beyspiel in der Geschichte,daß ein großer Staat sich bey der Herrschast vielerKopfe lange ruhig und wohl befunden hatte. Will manaber andre Menschen annehmen, als sie wirklich unterdem Monde vom Weibe gebohren werden, so werdendiese keinen Socialkonrrakt in der wirklichen Welt zuschließen haben.
Der Socialkontrakt selbst beruhet bloß auf derVermuthung, daß jedes Volk bey seiner ursprünglichenVerbindung das Beste werde erwählet haben, undnachdem die Umstände sind, kann es sich mit dem liebenGott oder auch mit einem Nachtwächter beruhiget ha-ben: jenes, in einer den Einfallen der Wilden ausgesetz-ten, und dieses in einer dagegen sattsam befestigten Co-lonie- Beydes hangt von Umstanden ab. Eine Ge-
G 4 sellschaft