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49. Die Schrift führt einen doppelten Rechtsgrnnd an,worauf dieses Gebot beruhet: der Mensch ist Gottes Bild,und unser Fleisch. Wollen wir nun das Ebenbild Gottesnicht verderben, noch alles menschliche Gefühl verlängnen:so müssen wir auch jenen heilig halten und wie unser eige-nes Fleisch ihn achten. Von der Verpflichtung, welche ausder Erlösung und Gnade Christi hcrfließt, wird nachher Hdie Rede seyn. Der Herr hat gewollt, daß wir, der Naturgemäß, jener beiden benannten Stücke in dem Menschen be-achten, die uns anleiten-, ihm wohlzuthun, nämlich daß wirin einem jeden sein ihm eingeprägten Ebenbild ehren undunser eigen Fleisch lieben. Derjenige ist also noch nicht vonBlutschuld frei, der kein Blut vergossen hat. Wenn du et-was unternimmst und vollbringst, wünschest und beschließest,was der Wohlfahrt deines Nächsten entgegen ist, bist dndes Todtschlages schuldig. Ferner wenn du solche nicht,wie und wo du rannst, zu befördern suchst, so ist auch dieseHärte Ucbertrctung des Gesetzes. Haben wir aber für dieErhaltung und Beförderung des leiblichen Wohls Andererso große Sorge zu tragen: so erhellet daraus, wie viel un-sererseits zum Heile ihrer Seele geschehen müsse, welche inGottes Augen einen unendlich höhern Werth hat.
Das siebente Gebot.
»Du sollst nicht ehebrechen.«
41. Der Zweck dieses Gebotes ist: weil Gott Keusch-heit und Reinheit liebt, so sollen wir alle Unrcinigkcit vonuns ferne seyn lassen. Es verbietet also jede Befleckungund unordentliche Lust des Fleisches, und gebietet Keusch-heit und Enthaltsamkeit in allen Dingen. Namentlich wirdaber Hurerei, zu welcher alle Lust hinneigt, verboten, da-mit wir an diesem Laster, dessen Häßlichkeit auch durch Be-fleckung des Leibes äußerlich sichtbar wird, alle Lüste ver-
t) Im Z. und 4. Buch.