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8 (1798) Vermischte Schriften, Th. 2
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Z24 Gegen den Leibeigen thum.

Also mußten die Sklaven nnnmehr, außer ihrerPacht, auch sicuren und liefern; und wie mau anfingeinige Regimenter zu errichten, sich Niit unter die Fahnestellen. Sogar ermächtigte sich der Oberste des Re-giments. Namens Washington, dieselben in Ordnungzuhalten, sie, wenn sie erwas versahen, zu züchtigen, undals einer der alten Eigenthümer einem solchen cnrollirtcnSriavcn, der zu Häuft etwas versehen hatte, Nase undOhren abschneiden lasten wollte, sich diesem übrigenswohlhergebrachten Rechte zu widersetzen. Kaum wardieses geschehen, so entstand die zweyte Frage; Obder Oberste befugt wäre, einem Herrn zu verbieten, sei-nen Sklaven Nasen und Ohren abzuschneiden? AlleHerrn erkannten, daß dieses ein altes und wohl herge-brachtes Recht sey. Man wußte tausend F llc anzu-führen, wo dieses über aller Menschen Gedan. ? öffent-lich und mit Beyfall der Rechte geschehen wäm, undes war kein Beyspiel vorhanden, wo Jemand sieb hierineinem Herrn widersetzt hatte. Aber der Obern be-hauptete, daß man entweder andre Leute stellen, oderihnen Nasen und Ohren lassen müsse, weil sie ohnedieselben nicht secht'n konnten, Ueberhaupt forderteer, daß die Sklaven, wenn sie in der Armee fechten,fayren und dienen, auch noch überdcm stenren soll-ten, die Herren sich mit Ausübung ihrer Rechte dar-nach schicken mogtcn, daß diese Rechte mit je-nen Pflichten bestehen konnten. Ja er warso dreist zu sagen, daß von den; Augenblick an, da

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