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8 (1798) Vermischte Schriften, Th. 2
Entstehung
Seite
117
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Ueber den Läbekgenchum. ri?

sich erwerben könne», woran dem gemeinsamen Ober-haupte kein Recht zusteht. Diese peculiu mogten zuerstin einem Theile Viehes bestehen, welche Kinder undKnechte bey der Hcerde des Vaters oder des Herrn hal-ten durften. Vielleicht war dieses ihr Lehn, und esmußte jedem unnatürlich vorkommen, daß der Knechtauch feinen Lohn seinem Herrn erwerben sollte,

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Unter allen Leibeigenen ist ein Konig von Polen inEuropa der erste. Alles was er erwirbt, erwirbt er derKrone; und dieses würde der Fall in allen Königreichenseyn, wenn nicht zufälligerweise der Sohn oder dieTochterdes Königs das vaterliche Vermögen zugleich mit der Kroneerhielte. Die übrigen Kinder werden blos abgefunden,und erben im eigentlichen Verstände eben so wenig, alsdie Kinder unsrer Leibeigenen, welche neben dem Hofts-Erben vorhanden sind.

Hatte ein guter Engel eben so für die Erhaltung derKaiserkrone gewacht: so würde dieselbe gewiß itzt ganzanders bestehen, als sie wirklich thut- Allein hier fehlteein Kronhüter, und da sie oft lange bey einer Familieblieb, folglich alles, was ein Kaiser wahrend seiner Re-gierung erwarb, zugleich mit der Krone Einen Wegging:so war es eines Theils unnöthig, und andern Theilsnicht wohl möglich, zu einem richtigen Verzeichnis; derKrongütcr zu gelangen, um eine Absonderung derselbenvon dem Privatvcrmögen des Krontragcrs vorzn-ychmen,

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